Betriebsärztliche Versorgung
Im Sinne der Regierungsverordnung Nr. 89/1995 ist jede Firma verpflichtet, die betriebsärztliche Versorgung ihrer Angestellten zu gewährleisten. Im Rahmen unserer vielfältigen medizinischen Leistungen bieten wir seit 1997 auch die betriebsärztliche Versorgung an.
An zwei Vormittagen stehen wir Angestellten für die arbeitsmedizinische Versorgung zur Verfügung und führen am Nachmittag komplette Vorsorgeuntersuchungen (Manageruntersuchungen) durch. Darüber hinaus (oder stattdessen) ist auch eine betriebsärztliche Versorgung an Ihrem Firmenstandort möglich.
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Versorgung unterziehen wir jeden Angestellten einmal im Jahr einer physikalischen ärztlichen Untersuchung, stellen die entsprechenden Rezepte aus und stehen Ihnen in allen anderen medizinischen Fragen zur Verfügung, sodass Sie sich auch mit aktuellen Fragen, im Zusammenhang mit der Organisation einer stationären Versorgung usw. an uns wenden können, ohne dass ein zusätzliches Honorar fällig wird.
